Für eine Vermittlungssprache zwischen zwei sich ganz fremd gegenüberstehenden, sagen wir Parteien ist die Grundlage nur auf einer Seite gegeben; auf welcher, das hängt in erster Linie keineswegs von der Beschaffenheit der betreffenden Sprachen ab, sondern von äußeren Umständen. - Schuchardt (1922), a pag.140